• Deinen ersten Besuch bei uns bezahlt immer deine Krankenkasse bzw. Krankenversicherung, unabhängig davon, wie du versichert bist. Stellen wir eine Behandlungsnotwendigkeit fest, informieren wir dich bei diesem Termin über Erstgattungsmöglichkeiten der Behandlungskosten.
  • Die gesetzlichen Krankenkassen beteiligen sich ab einem definierten Schweregrad an deinen Behandlungskosten. Dies ist bei ausgeprägten Kieferfehlstellungen auch bei Erwachsenen der Fall.