• Es gibt Zahn- und Kieferfehlstellungen, bei denen die Verletzungsgefahr erhöht ist, das freie Wachstum der Kiefer gehemmt wird oder solche, die sich mit zunehmender Wartezeit verschlimmern. In solchen Fällen ist eine Frühbehandlung indiziert. Wenn keine frühere Empfehlung vom Hauszahnarzt vorliegt, ist eine Erstvorstellung circa im 6. Lebensjahr zur kieferorthopädischen Beratung sinnvoll.
  • In vielen anderen Fällen eignet sich das Alter zwischen dem 10. und 12. Lebensjahr für den Start einer kieferorthopädischen Hauptbehandlung. In diesem Alter können das körpereigene Wachstum und die kieferorthopädische Behandlung sich gegenseitig unterstützen.
  • Bei Unsicherheiten gilt: „Besser zu früh als zu spät“. So verpassen wir nicht den für dich individuell sinnvollsten Zeitpunkt für eine Behandlung.